Bestattungen
Historie
Die ältesten Überlieferungen stammen aus Israel und wurden in den Höhlen von Qafzeh und Es Skhul entdeckt. Wissenschaftler schätzen das Alter auf 90.000 bis 120.000 Jahre. Diskutiert werden auch Bestattungen von Neandertalern mit einem Alter von ca. 70.000 Jahren. In der Historie finden sich die unterschiedlichsten Formen und Rituale der Bestattungen bzw. der Aufbewahrung des Leichnams. Die von den Ägyptern bekannte Mumifizierung ist heute genauso bekannt wie die bei uns übliche Bestattung in einem Sarg oder in einer Urne.

Wobei der Begriff Bestattung erst seit dem 15. Jahrhundert belegt ist. Die Ursprüngliche Bedeutung von "etwas neben etwas anderes hinzusetzen" oder "eine Statt geben" setzte sich ab dem 17. Jahrhundert für das Bestatten der sterblichen Überreste durch. Der Begriff Begraben wurde zeitweise für die Beisetzung verwendet, konnte sich aber nicht durchsetzen. Heute verwenden wir Begriffe wie Bestatten, Beerdigen oder Beisetzen. Der Begriff Beerdigung entstammt der schon seit Jahrtausenden in verschiedenen Religionen umgesetzten Bestattungsform. Der Leichnam wird: "der Erde anvertraut, damit er wieder zu Erde werde, davon er genommen ist".

In fast allen Überlieferungen wird auf die letzte Ölung oder die rituelle Waschung des Leichnams hingewiesen, der dann in Leinentücher gewickelt und nach einer würdevollen Trauerfeier bestattet wird.
Die Verbrennung eines Leichnams war immer wieder umstritten. Sie wurde durch ein Dekret aus 789 von Karl dem Großen verboten, um 1794 wieder gefordert und erlaubt. Im Mittelalter diente der Feuertod als Todesstrafe, auch bekannt durch die Hexenverbrennungen. Das erste Krematorium, das der Verbrennung nach dem Ableben diente, wurde in Deutschland 1878 in Gotha eröffnet. Im Laufe der Zeit hat sich diese Form der Bestattung etabliert und ist in vielen Kulturen üblich.

Nach einer Kremation bieten sich inzwischen die verschiedensten Möglichkeiten der Beisetzung oder Aufbewahrung der Asche. Friedhöfe waren früher Bestandteile der Klöster. Heut zu Tage hat jede Gemeinde mindestens einen Friedhof, ein abgegrenztes Gelände für die Bestattung von Toten und die daraus entstehenden Gedenkstätten / Grabmäler. Der erste Friedhof außerhalb einer Stadtmauer wurde 1715 in Bonn angelegt.
Die Beisetzung der Toten erfolgt heute immer in einem Sarg, was früher nur den Wohlhabenden vorbehalten war. Unsere Friedhöfe bieten die Möglichkeit der Beisetzung in einem Sarg oder in einer Urne. Wobei sich zeigt, dass die Urnenbeisetzung in der heutigen Zeit stark an Bedeutung gewonnen hat.
Möglichkeiten
Bestattung – welche Möglichkeiten gibt es?
Die Traditionellste und auch heute noch üblichste Form ist die Beerdigung, bei der der Leichnam in einem Sarg der Erde beigesetzt wird. Diese Grabstelle wird dann zum Gedenken an die Toten gemäß den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung gekennzeichnet. Genauso bekannt und seit dem späten Mittelalter wieder erlaubt ist die Feuerbestattung. Hier wird der Verstorbene in einem Krematorium verbrannt und die Asche in einer Urne beigesetzt. Die Feuerbestattung bietet im Anschluss eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Aufbewahrung oder Beisetzung der Asche.
Zur herkömmlichen Urnenbeisetzung in einem Urnengrab oder einer auf dem Friedhof aufgestellten Urnenwand gibt es hier die Möglichkeit der Seebestattung, bei der die Asche über einem bestimmten Gewässer verstreut oder die Urne dem Gewässer übergeben wird. Als neue Alternative wird die Bestattung an der Wurzel eines Baumes in einem "FriedWald" oder "Ruheforst" angeboten, was in einer biologisch abbaubaren Urne geschieht. Diese Form dieser Bestattung ist inzwischen auch als Wald- oder Baumbestattung bekannt und erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Seltener sind die Almwiesen- oder Bergbachbestattungen, die in der Schweiz angeboten werden. Über Schweizer Bestatter ist es auch möglich, die Urne mit der Asche des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. Aber auch die wohl außergewöhnlichste, neue Art der Diamant Bestattungen, wird den individuellen Wünschen der Angehörigen gerecht. Die Einzigartigkeit des Menschen wird hier durch die Einzigartigkeit des Diamanten, der aus der Asche des Verstorbenen hergestellt wird, wiedergespiegelt. Bei der Herstellung entstehen durch die unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen der Asche auch unterschiedliche Steine.
Wer konkrete Wünsche zu seiner Beisetzung hat, kann diese in einem Vorsorgevertrag schriftlich festlegen. Die Bestattungsvorsorge ist kostenlos und kann jederzeit geändert oder gekündigt werden. Dieser Vertrag dient jedoch lediglich dazu, Bestattungswünsche festzulegen und beinhaltet keine finanzielle Absicherung. Wenn kein Vorsorgevertrag vorliegt entscheiden die Hinterbliebenen, in welcher Form bestattet werden soll. Zur Auswahl für die individuell beste Form der letzten Ruhestätte bieten die Bestattungsunternehmen ihr umfangreiches Wissen und ihre Dienste an.
Gesetze
Eine Bestattung ist die Bewahrung des toten Körpers oder z. B. der Asche nach dem Lebensende. Im Sprachgebrauch finden sich hier die Begriffe Bestattung, Begräbnis, Beerdigung oder Beisetzung. Die Ausführung der hiermit verbundenen Arbeiten wie Transport, Aufbewahrung und Beisetzung sind in Deutschland per Gesetz geregelt.
Die gesetzlichen Bestimmungen wie Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen und hygienische Vorschriften regeln den Ablauf der des Bestattungswesens. Die Vorschriften sind in der örtlichen Friedhofsordnung oder durch die Religionsgemeinschaft festgelegt. Hieraus geht auch in besonderem Maß hervor, dass Verstorbene auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt werden müssen. Ausnahmen bilden hier die schon lange bekannte Seebestattung und neue Alternativen wie Urnenbeisetzung in einem Friedwald oder die Verarbeitung der Asche zu Diamanten.
Kosten
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers – so ist die Kostentragungspflicht der Bestattung durch die Erben gemäß § 1968 BGB definiert. Hiernach sind die Kosten zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Beisetzung veranlasst hat. Sind die Bestattungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB).
Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe und Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurückzuverlangen (§ 844 BGB). Seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr.
Beim Tod der Rentenempfänger nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt. Nur wenn alle Zahlungspflichtigen mittellos sind und dies nachweisen, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII). Falls kein Nachkomme zu ermitteln ist, der die Kosten zu übernehmen hat, ist das Gesundheitsamt zuständig, da nach deutschem Recht eine Bestattung erfolgen muss.
Wird das Erbe ausgeschlagen, sind keine Bestattungskosten zu zahlen. Ist der Erbe allerdings nächster Angehöriger und in dieser Eigenschaft im Rahmen der durch das Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge bestattungspflichtig, trifft ihn als Bestattungspflichtigen zunächst die Zahlungspflicht gegenüber dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung. Findet sich kein anderer Zahlungspflichtiger, verbleiben die Bestattungskosten beim Bestattungspflichtigen.
Doch auch Bestattungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder Individualberatung ergeben sich höchst unterschiedliche Kalkulationen. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Bestattern sollte nicht nur die Preise einbeziehen, sondern auch den Umgang mit den Angehörigen und die sach- und fachgerechte Beratung.
Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können je nach Bestattungsart und Extrawünschen zwischen 700 € und 5.000 € liegen.
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Religionen
Christliche Bestattung – wird die Bestattung auf einem Friedhof von Angehörigen einer christlichen Religionsgemeinschaft genannt. Wobei die Unterschiede zwischen katholischen und evangelischen Gläubigen im Laufe der Zeit gering geworden sind. Der Verstorbene wird sowohl in einem Gottesdienst ausgesegnet als auch mit einer feierlichen Zeremonie mit anschließender Trauerfeier auf einem Friedhof beigesetzt.
Die gebräuchlichste Bestattungsart ist das Begräbnis in einem blumengeschmückten Sarg. Weitere mögliche Bestattungsformen bilden auch heute noch die Ausnahme. Nach der möglichen Einäscherung findet die Beisetzung meist in einem Urnengrab oder in einer Urnenwand auf einem Friedhof statt. Gebete, Glockenläuten und die letzten Worte sollen die Seele in den Himmel geleiten.
Jüdische Bestattungen – sind zwingend Erdbestattungen, da die Toten bis zur leiblichen Auferstehung im Grab ruhen. Die Beisetzungen erfolgen schnellstmöglich nach dem Tod in einer einfachen Holzkiste. Der Verstorbene ist in einen Sargenes (weißes Leinentuch) gekleidet. Somit sind alle Angehörigen des jüdischen Glaubens nach dem Tod wieder gleich.
Auf Zierden wie Musik und Blumen wird verzichtet. Außerhalb Israels wird dem Sarg israelische Erde oder ein Stein aus Israel mitgegeben. Um die Vorschriften einer jüdischen Beisetzung einhalten und die ewige Ruhe gewähren zu können, gibt es jüdische Friedhöfe oder speziell ausgewiesene Grabflächen. Für die Hinterbliebenen folgt nach der Beisetzung eine siebentägige Trauerwoche.
Islamische Bestattung – hier soll die Bestattung bereits am Todestag stattfinden. Der islamische Glaube erlaubt lediglich Erdbestattungen. Die Beisetzung der Muslime findet schmucklos statt und auch anschließend soll auf Grabschmuck verzichtet werden.
Auch hier ist der Ablauf für die Begleitung des Sterbenden und dessen Beisetzung sehr genau festgeschrieben. Dies reicht von der rituellen Waschung über die Gebete bis hin zur Beisetzung. Im Islam ist ein "ewiges Ruherecht" vorgesehen.
Hinduismus – bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten der Bestattung. Je nach Tradition oder Kaste können sich die Rituale unterscheiden. Im Hinduismus ist der Tod Teil des Kreislaufes der Wiedergeburt. Auch hier werden Gebete gesprochen und der Leichnam wird gewaschen.
Der Glaube sieht vor, dass die Leiche öffentlich verbrannt wird, was in Europa jedoch verboten ist. Da Hindus immer verbrannt werden, findet diese Handlung in vielen Ländern im Krematorium statt. Wer auf eine kompromisslos traditionelle Bestattung Wert legt, lässt den Leichnam nach Indien überführen.
Buddhismus – unabhängig des Todesortes (z. B. Klinik) wird der Verstorbene in seinem Haus aufgebahrt. Dort nehmen Familie und Trauergäste mit gemeinsamen Gesängen Abschied. Diese Form des Abschiedes im Haus erfordert meist eine behördliche Genehmigung.
Oft wird diese Zeremonie in Klöster verlegt, um in Anwesenheit von buddhistischen Mönchen mit Ritualen und Gebeten den Abschied entsprechend des Glaubens zu ermöglichen. Aber auch die Trauerhallen auf unseren Friedhöfen wären grundsätzlich für diese Form der Trauerfeier geeignet. Der Buddhismus schreibt die Verbrennung des Leichnams vor, damit diese im Wortsinn der Erde übergeben werden kann. |