Apotheken
Historie
Die aus dem 8. Jahrhundert bekannten arabischen Drogen- und Gewürzhändler könnten genauso als Apotheker bezeichnet werden, wie die heilkundigen Mönche der abendländischen Klöster. Die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker entstammt der Medizinalordnung vom Staufenkaiser Friedrich II von 1241. Seither durften Ärzte keine Apotheke mehr besitzen oder an einer solche beteiligt sein, Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Dieses „Edikt von Salerno“ wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.
Eine Urkunde mit dem Siegel der Stadt Trier, auch von 1241, dokumentiert die Schenkung einer Apotheke, der heutigen Löwen-Apotheke am Hauptmarkt. Sie ist somit die älteste noch existierende Apotheke Deutschlands. Nach einer langen Entwicklung als fliegende Händler etablieren sich die Apotheker in 14. Jahrhundert als wohlhabende Patrizier, die nicht nur Heilpflanzen und Gewürze verkaufen sondern auch anfangen selbst Arzneimittel herzustellen. Zu dieser Zeit war die Rentabilität der Apotheken stark von Seuchen und Epidemien abhängig und wenn diese längere Zeit nicht auftraten, gab es oft Versorgungsprobleme. Als sich ab dem 17. Jahrhundert das Wissen über die Chemie entwickelte, wandelte sich die Apotheke auch zu einem Ort der Forschung.
Hauptsächlich in Berlin, Thüringen und Sachsen konzentrierte sich die Forschung und Lehre der pharmazeutischen Chemie in Deutschland. Ab dem 19. Jahrhundert beginnt sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung der Qualität und Identität von Arzneimitteln sowie der Beratung rund um Arzneimittel.
Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 1958 darf jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl eröffnen. Wegen der Arzneimittelpreisverordnung, konnte der Wettbewerb nicht mehr über den Preis stattfinden sondern erstreckt sich seither auf die Bereiche von sog. Zugaben wie den Arzneimittel-Lieferdienst für Patienten, die ihre Medikamente nicht abholen können. Im Vordergrund steht jedoch, auch heute noch, die fachlich kompetente Beratung, der Service und die Freundlichkeit.
Im 21. Jahrhundert haben sich die Apotheken zu einem profitablen und modernen Unternehmen gewandelt. Derzeit versorgen in Deutschland rund 21.500 Apotheken, davon täglich ca. 2.000 im Nacht- und Notdienst, an 365 Tagen im Jahr die Bevölkerung mit Medikamenten.
Allgemein
Das Wort „Apotheke“ stammt von dem Griechischen Wort „Aufbewahrungsort“. Besonders wurde damit aber zum einen das Weinlager des Hauses bezeichnet oder zum anderen der Raum zur Aufbewahrung der Heilkräuter (lt. „apotheca“) in Klöstern.
Die heutige Apotheke ist ein Ort, an dem Arzneimittel und Medizinprodukte abgegeben werden. Die Hauptaufgabe des Apothekers und seines Fachpersonals ist es, die Patienten zu beraten, sie über Nebenwirkungen aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken. Die Zusatzangebote in der Apotheke werden unter anderem unterschieden zwischen „Freiwahl“ (greifbare Artikel) und „Sichtwahl“ (sichtbare Artikel). Die Abgabepreise sind in der Arzneimittelpreisverordnung vorgeschrieben. Der gesetzliche Auftrag der Apotheke ist es, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Dies ist im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Lediglich bei der tierärztlichen Hausapotheke wird von einer Abgabestelle gesprochen. Da Medikamente Waren besonderer Art sind und oft eine umfassende Beratung und Erklärungen erfordern, dürfen diese nur in Apotheken verkauft werden. Der Verkauf muss durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Apotheken müssen von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden. Das Apothekenpersonal können Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sein. Die Abgabe von Medikamenten durch PTA unterliegt der Verantwortung und Überprüfung des Apothekers. In den rund 21.500 deutschen Apotheken arbeiten im Jahr 2008 rund 144.000 Menschen.
Gesetze
Das Apothekengesetz regelt die Grundlagen des Betriebs von Apotheken in Deutschland.
In Abschnitt 1 des Apothekengesetzes wird unter anderem die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung festgelegt. Abschnitt 2 definiert die Grundlagen von Krankenhaus- und Bundeswehrapotheken sowie das Vorgehen bei einem Notstand der Arzneimittelversorgung.
Im dritten Abschnitt werden der Erlass der Apothekenbetriebsordnung und die Ausnahmeregelung für die Bundespolizei beschrieben. In den Abschnitten 4 und 5 folgen dann Straf-, Bußgeld-, Schluss- und Übergangsbestimmungen.
Diese zahlreichen Regelungen durch das Arzneimittelgesetz, die Apothekenbetriebsordnung und die Vorgaben des Sozialgesetzbuches lassen den Apotheken heut zu Tage wenig Spielraum für die individuelle Entwicklung. Die Apotheke stellt sich inzwischen als Institution, als Unternehmen dar, hat jedoch kaum Möglichkeiten bei der Produkt- oder Preispolitik flexibel auf den Markt und seine Bedürfnisse zu reagieren. Nach dem Verständnis der Apotheker soll der Focus auch künftig in der unabhängigen Beratung der Kunden liegen. Eine Vielzahl der Apotheker lehnen den freien Wettbewerb und eine freie Preisgestaltung auch weiterhin ab.
Im Segment der verschreibungspflichtigen Medikamente wurde zum 01. Januar 2004 die Preisbindung von einem prozentualen auf einen festgelegten Betrag, unabhängig vom Einkaufspreis, festgeschrieben. Mit dem Ziel einer Wettbewerbsintensivierung ließ der Gesetzgeber dann das Versandverbot und die Preisbindung bei nicht verschreibungspflichtigen Produkten fallen. Ebenso lockerte er das Mehrbesitz- und das Versandverbot und öffnete so den Versand- bzw. Internetapotheken die Tür.
Seit dieser Änderung ist es Apothekern erlaubt, bis zu drei Filialapotheken zu besitzen und bei entsprechenden Voraussetzungen Arzneimittel auch zu versenden.
Die Gesundheit der Deutschen wird jedoch weiterhin geschützt, indem nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen darf (Fremdbesitzverbot). Der Europäische Gerichtshof stellte am 19.05.2009 fest, dass die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nicht unverhältnismäßig sei, und mit dem Europäischen Recht in Einklang steht.
Homöopathie
Die Homöopathie ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, die auf den ab 1796 veröffentlichten Vorstellungen des deutschen Arztes Samuel Hahnemann beruht. „Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden“, so lautet die wichtigste Aussage der Naturheilkunde. Durch die Gabe eines homöopathischen Arzneimittels sollen bei gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorgerufen werden wie die, an denen der Kranke leidet. Im Bereich der Homöopathie werden bevorzugt kleine Kügelchen, Globuli, eingesetzt. Zur Herstellung der Globuli werden die Grundsubstanzen einer sogenannten Potenzierung unterzogen. Die Homöopathie ist jedoch eine weit verzweigte Praxis mit vielen Varianten.
Bereits zu Lebzeiten Hahnemanns begann sich diese Form der Naturheilkunde international zu verbreiten. Aber trotz zahlreicher Versuche wurde die Homöopathie im 19. Und auch 20. Jahrhundert an keiner deutschsprachigen Universität eingeführt. Dies scheiterte am beharrlichen Wiederstand der medizinischen Fakultäten. Doch die Anerkennung der Homöopathie stieg stetig.
Zusätzlich zu der Ausbildung zum Heilpraktiker und vielseitigen Weiterbildungsmöglichkeiten für Mediziner bietet die Universität Magdeburg mit dem Wintersemester 2010/11 den 1. Masterstudiengang Homöopathie an.
In Indien ist die Homöopathie bereits seit den 80’er Jahren fest verankert und es existieren bereits 200 Colleges und ein eigener Forschungsrat.
Doch auch der deutsche Markt entwickelt sich nicht nur in der Ausbildung weiter. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland Homöopathische Mittel für 403 Mio. Euro umgesetzt. Die Informationen und das Verständnis für die alternativen Behandlungsmethoden steigen kontinuierlich.
Versandapotheke
Ende der 90er Jahre wurde das Verbot für den Versand von Arzneimitteln in das Apothekengesetz (Bundesgesetz vom 20.08.1960) aufgenommen. Damit wurde der Arzneimittelversandhandel in Deutschland aus grundsätzlichen Erwägungen heraus bis 2003 ausdrücklich verboten. Eine Verfassungsbeschwerde war der Anlass, den Versandhandel ab 01. Januar 2004 freizugeben.
Der Europäische Gerichtshof stellte anschließend fest, dass die Einschränkung des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedsstaat der EU rechtens sei, was jedoch die Aufhebung dieses Verbotes nicht beeinflusste. Aber nur, wer in rechtlicher Hinsicht die Anforderungen einer Apotheke erfüllt, darf auch den Versand von Arzneimitteln ausführen. Für dieses zusätzliche Dienstleistungsangebot wird eine Genehmigung der zuständigen Behörde benötigt, die auch erteilt wird, wenn keine Einschränkung des Apothekenbetriebes zu erwarten ist.
Die Versandapotheke unterliegt allen gesetzlichen Einschränkungen der Sozialgesetzgebung sowie des Apotheken- und Heilmittelwerbegesetz. Trendsetter ist in diesem Markt die niederländische Internetapotheke DocMorris. Doch gibt es inzwischen rund 600 Versandapotheken im Internet, davon 15 professionelle Großanbieter wie Sanicare, Mycare oder Apotheke Venlo. Mit der Entwicklung der Informationstechnologie wurden auch für Versandapotheken Systeme entwickelt, die pharmazeutisches und technisches Wissen miteinander verbinden. Um Kunden werben die Anbieter mit Preisnachlässen von bis zu 30Prozent. Der wirkliche Wettbewerb spielt sich jedoch bisher nur auf dem verordnungsfreien Markt ab. Aber nicht nur für Kunden der Generation Internet sondern besonders für chronisch Kranke mit planbarem Arzneimittelbedarf ist die Versandapotheke eine Alternative zu traditionellen Versorgungswegen. |